Änderungsdienst
12 € im Jahr
Einmal bezahlt, gültig 12 Monate, keine automatische Verlängerung. Endpreis.
Wir beobachten 897 Dokumente aus vier Quellen: die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das Praxishandbuch der Landeszahnärztekammer (LZK) Baden-Württemberg, die QM-Vorlagen der sächsischen Körperschaften sowie Bundesrecht und Fachempfehlungen. Stellt unser Prüflauf eine Änderung fest, bekommen Sie den Link und das Datum. Einmal im Monat eine Mail, auch wenn nichts war. 12 € im Jahr.
Was Sie bekommen
- Einmal im Monat eine E-Mail — mit den Änderungen des Monats, oder mit dem Satz, dass keine veröffentlicht wurde.
- Bei einer Änderung der G-BA-QM-Richtlinie eine zusätzliche E-Mail am Tag der Feststellung.
- Zu jeder Änderung: Quelle, Datei, Datum, Link.
Was Sie nicht bekommen
- Keine Bewertung, ob eine Änderung Ihre Praxis betrifft — das können wir aus der Ferne nicht.
- Keine Vollständigkeit: Wir sehen die Dokumente auf der Liste unten, keine anderen.
Beobachtete Quellen (Stand 10. Oktober 2026)
| Quelle | Dokumente | Link |
|---|---|---|
| Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA | 1 | www.g-ba.de/richtlinien/87/ |
| Praxishandbuch der LZK Baden-Württemberg | 514 | phb.lzk-bw.de/ |
| QM-Vorlagen der sächsischen Körperschaften | 371 | www.zahnaerzte-in-sachsen.de/ |
| Bundesrecht und Fachempfehlungen (Robert Koch-Institut, Bundeszahnärztekammer) | 11 | www.gesetze-im-internet.de/ |
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beobachten wir nicht automatisch, weil deren Server automatische Abrufe abweist.
kammerfest ist ein unabhängiges Angebot und keine Leistung einer Zahnärztekammer oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV).