Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 21.10.2026.
kammerfest UG (haftungsbeschränkt) — nachstehend „Anbieter“.
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der kammerfest UG (haftungsbeschränkt) („Anbieter“) und ihren Kunden über die Nutzung der Website, die Übermittlung von Dokumenten, die Durchführung von Dokumentenabgleichen sowie — sofern gebucht — die Erstellung von Entwürfen fehlender Dokumente.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, Zahnarztpraxen und sonstige gewerbliche Kunden. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs (Betätigung des Bestellbuttons) gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters per E-Mail zustande.
(3) Bestandteil des Bestellvorgangs ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO (§ 10 Abs. 2).
(4) Der Anbieter kann den Vertragsschluss ablehnen, wenn ein früherer Auftrag des Kunden nach § 6 Abs. 6 durch Erstattung beendet wurde; die Erstattung nach § 6 Abs. 6 wird je Praxis nur einmal gewährt. Geht in einem solchen Fall gleichwohl eine Zahlung ein, kommt kein Vertrag zustande; der Anbieter erstattet den gezahlten Betrag unverzüglich und unaufgefordert.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt eine digitale, softwaregestützte Vergleichs- und Auswertungsleistung bereit. Gegenstand ist die Analyse der vom Kunden hochgeladenen QM-Dokumente gegen vorab festgelegte, aus der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abgeleitete und standardisierte Prüfkriterien, ggf. ergänzt um Muster aus Kammer- oder Landesunterlagen.
(2) Die Analyse erfolgt unter Einsatz von KI-Systemen; die Verarbeitung findet auf Servern in der Europäischen Union statt.
(3) Das Ergebnis ist ein Bericht, der je Anforderung den Erfüllungsstand (erfüllt / teilweise / fehlend) mit Fundstelle und Begründung ausweist. Der Bericht dient ausschließlich der Orientierung und internen Arbeitsunterstützung. Er ist kein rechtsverbindliches, berufsrechtliches oder behördliches Gutachten, keine Zertifizierung und keine Auditierung der Praxis.
(3a) Umfasst der gebuchte Tarif die Erstellung von Dokument-Entwürfen, gilt: Der Anbieter erstellt für jede Anforderung, die die Prüfung als teilweise erfüllt oder fehlend bewertet, einen Dokument-Entwurf. Die Anzahl der Entwürfe ergibt sich damit aus dem Prüfergebnis der jeweiligen Praxis und ist nicht vorab bestimmt; eine bestimmte Stückzahl wird nicht geschuldet. Die Entwürfe sind Vorlagen zur Übernahme in das Qualitätsmanagement des Kunden und vor der Verwendung von ihm zu prüfen, zu vervollständigen und freizugeben.
(4) Prüfmaßstab ist die G-BA-Qualitätsmanagement-Richtlinie in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Spätere Änderungen von Gesetzen, Richtlinien oder Verwaltungspraxis liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; eine Pflicht zur Aktualisierung bereits gelieferter Berichte oder Entwürfe besteht nicht.
(5) Die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Analyseergebnisse wird nicht zugesichert. Auswahl, Einsatz und Nutzung der Ergebnisse liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
(6) Der Anbieter kann den Upload durch angemessene technische Grenzen für die Größe einzelner Dateien und das Gesamtvolumen je Auftrag beschränken; die jeweils geltenden Werte werden im Bestellvorgang ausgewiesen und sind so bemessen, dass übliche QM-Bestände einschließlich eines ZQMS-Exports hochgeladen werden können. Eine Höchstzahl von Dokumenten gilt nicht. Dokumente ohne QM-Bezug werden vor der Prüfung automatisch ausgesteuert; welche das waren, weist der Bericht transparent aus.
(7) Der Anbieter kann einen Auftrag ablehnen oder die Verarbeitung aussetzen, wenn die Nutzung erkennbar missbräuchlich ist oder den Betrieb gefährdet — insbesondere bei massenhaften Uploads ohne QM-Bezug, bei automatisierten Massenbestellungen oder bei Versuchen, die Verarbeitung gezielt zu überlasten. Der Kunde wird informiert; wird der Auftrag abgelehnt, erstattet der Anbieter den gezahlten Preis.
§ 4 Keine Rechtsdienstleistung, kein Audit, keine Diagnostik
(1) Die Leistungen des Anbieters umfassen keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung; es erfolgt insbesondere keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG. Die Prüfkriterien sind vorab aus der G-BA-Richtlinie abgeleitet, standardisiert und werden durch die Software lediglich angewendet.
(2) Eine automatisierte Analyse kann nicht jede Besonderheit der einzelnen Praxis erfassen. Bei rechtlichen Einzelfragen wird empfohlen, den Rat einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts einzuholen oder sich an die zuständige KZV bzw. Zahnärztekammer zu wenden.
(3) Die Leistung ist eine Dokumentenauswertung und kein Vor-Ort-Audit der Praxisräume, Arbeitsabläufe oder tatsächlichen Versorgung. Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung und keine medizinische oder zahnmedizinische Diagnostik.
§ 5 Kein Erfolgsversprechen; Prüfungen Dritter
(1) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, behördlichen oder fachlichen Erfolg, insbesondere keine Anerkennung durch KZV, Zahnärztekammer oder andere Stellen.
(2) Stichprobenprüfungen der KZV, Praxisbegehungen und sonstige Prüfungen sind Verfahren Dritter in deren alleiniger Verantwortung. Der Bericht des Anbieters ersetzt solche Prüfungen nicht und nimmt deren Ergebnis nicht vorweg.
§ 6 Mitwirkung des Kunden; Fehl-Uploads; Einwände
(1) Der Kunde lädt nur Dokumente hoch, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und nutzt den bereitgestellten clientseitigen Scanner, um Patientendaten und sonstige nicht erforderliche sensible Inhalte vor dem Upload auszusortieren. Der Scanner erfasst Text-, Markdown- und Word-Dateien; den Inhalt von PDF-Dateien und Scans prüft er nicht — insoweit bleibt die eigene Prüfung des Kunden maßgeblich. Gibt der Kunde eine vom Scanner blockierte Datei ausdrücklich frei, wird diese Freigabe mit Zeitpunkt protokolliert.
(2) Der Kunde bleibt für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Freigabe seiner Unterlagen verantwortlich und prüft alle Ergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor ihrer Verwendung.
(3) Ist der hochgeladene Dokumentenbestand offensichtlich kein QM-Dokumentenbestand einer Zahnarztpraxis, bricht der Anbieter die Analyse vor Beginn ab und informiert den Kunden. Der Kunde kann wählen, ob er einen korrigierten Bestand hochlädt oder den Auftrag gegen Erstattung des gezahlten Preises storniert.
(4) (entfallen)
(5) Ist der Kunde mit einer fachlichen Bewertung des Berichts nicht einverstanden, kann er dies innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung des Berichts in Textform mitteilen; die Antwort auf die E-Mail mit dem Bericht genügt. Er benennt dabei mindestens einen konkreten Punkt des Berichts, damit die Nachprüfung gezielt erfolgen kann. Der Anbieter prüft die benannten Punkte gezielt nach und antwortet innerhalb von zwei Werktagen; diese Frist betrifft die Antwort, nicht den Abschluss der Nachprüfung. Eine Erstattung erfolgt in dieser Stufe nicht.
(6) Hält der Kunde seine Einwände nach der Antwort des Anbieters aufrecht, erstattet der Anbieter ohne weitere Prüfrunde den vollen Preis — bei „QM-Check · Bericht“ (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) ebenso wie bei „QM-Check · Bericht und Entwürfe“ (§ 8 Abs. 1 Nr. 2). Die Erstattung nach diesem Absatz wird je Praxis nur einmal gewährt (§ 2 Abs. 4). Gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach § 12, bleiben unberührt.
§ 7 Erstellung von Dokumentenentwürfen (Zusatzleistung)
(1) Bei Buchung der Zusatzleistung erstellt der Anbieter Entwürfe fehlender oder ergänzungsbedürftiger Dokumente auf Basis der vom Kunden überlassenen eigenen Unterlagen. Individualisierungen des Kunden werden dabei minimal verändert und Änderungen gekennzeichnet.
(2) Die Entwürfe sind Vorschläge zur eigenen Prüfung und Freigabe. Sie werden nicht automatisch in die Unterlagen des Kunden übernommen; kein Dokument des Kunden wird ohne dessen gesammelte Freigabe geändert.
(3) Angaben, die allein aus der Sphäre des Kunden stammen — insbesondere Namen, Termine, Zuständigkeiten und Nachweise —, füllt der Anbieter nicht selbsttätig aus. Sie bleiben im Entwurf als Platzhalter gekennzeichnet; im Tarif nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 erfragt der Anbieter sie strukturiert beim Kunden und übernimmt die Antworten unverändert.
(4) Der Kunde ist allein für die finale fachliche, rechtliche und organisatorische Freigabe und den Einsatz der Entwürfe verantwortlich.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Der Anbieter bietet drei Pakete an; die Pakete nach Nr. 1 und Nr. 2 bauen aufeinander auf:
1. QM-Check · Bericht — 99 €
Abgleich der hochgeladenen QM-Dokumente und Bericht mit dem Erfüllungsstand je Anforderung, Fundstelle auf Datei-Ebene, Aufgabenliste und einer Linkliste auf öffentlich verfügbare Vorlagen.
2. QM-Check · Bericht und Entwürfe — 299 €
Abgleich und Bericht wie in Nr. 1, jedoch mit Fundstellen auf Abschnittsebene mit Belegstelle und Empfehlungen je Anforderung; an die Stelle der Linkliste treten Entwürfe fehlender QM-Dokumente nach § 3 Abs. 3a mit gekennzeichneten Platzhaltern sowie beiliegende Vorlagen-Anlagen. Darüber hinaus erfragt der Anbieter die für die Entwürfe notwendigen Angaben strukturiert beim Kunden und stellt die Entwürfe mit den übernommenen Angaben zum Abruf bereit; der Kunde prüft, ergänzt und verantwortet sie (§ 7).
3. QM-Handbuch komplett — 999 €
Ohne Upload von Bestandsdokumenten: der Anbieter stellt einen vollständigen Satz von Entwürfen für die Anforderungen der QM-Richtlinie bereit, erfragt die für die Entwürfe notwendigen Praxisangaben strukturiert beim Kunden und stellt die Entwürfe mit den übernommenen Angaben zum Abruf bereit; ein Prüfbericht nach Nr. 1 ist nicht Bestandteil. Der Kunde prüft, ergänzt und verantwortet die Entwürfe (§ 7).
Die Auswahl erfolgt im Bestellvorgang. Ein nachträglicher Wechsel aus Paket 1 in Paket 2 ist gegen Zahlung des Differenzbetrags möglich.
(2) Alle Preise sind Endpreise. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit und solange der Anbieter sie schuldet; erhebt der Anbieter als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer, wird eine solche weder berechnet noch ausgewiesen.
(3) Die Zahlung erfolgt im Voraus über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden.
§ 9 Durchführung und Lieferzeit
(1) Die Bearbeitung beginnt nach vollständigem Upload und erfolgreicher Zahlung.
(2) Der Bericht wird in der Regel am nächsten Werktag bereitgestellt, sofern auf der Website nicht anders angegeben.
(3) Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, technischen Störungen, fehlenden bzw. ungeeigneten Kundendokumenten sowie bei einer internen Qualitätsprüfung des Berichts.
§ 10 Datenschutz; Auftragsverarbeitung; Speicher- und Löschfristen
(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet.
(2) Bestandteil jedes Vertrags ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der im Bestellvorgang abgeschlossen wird.
(3) Hochgeladene Dokumente, erstellte Berichte, Entwürfe und die Auftragsdaten werden 30 Tage nach Bereitstellung des Berichts automatisch gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ist ein Einwand nach § 6 Abs. 5 anhängig, verlängert sich die Speicherung der davon betroffenen Daten bis 30 Tage nach dessen Abschluss. Der Kunde kann jederzeit eine frühere Löschung verlangen.
(4) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich.
(5) Einsatz künstlicher Intelligenz. Der Abgleich erfolgt softwaregestützt unter Einsatz von KI-Systemen. Der Anbieter setzt dabei einen vorab fachlich erstellten und versionierten Prüfkatalog ein; die KI wendet diesen an, sie entwickelt ihn nicht im Einzelfall. Die Verarbeitung findet auf Servern in der Europäischen Union statt. Die Bewertung ist eine fachlich-organisatorische Empfehlung und keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Kunden.
(6) Keine Patientendaten. Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich QM-Dokumente; Patientendaten sind nicht Teil der beauftragten Analyse. Der Kunde übermittelt keine Unterlagen mit Patientendaten und nutzt dafür den bereitgestellten clientseitigen Scanner (§ 6 Abs. 1). Versehentlich übermitteltes Patientenmaterial ist nicht Teil der beauftragten Analyse; bei Verdacht löscht der Anbieter die betroffene Datei und alle daraus erzeugten Ableitungen sofort und vollständig und hält nur einen Prüfvermerk ohne Personenbezug fest. Der Kunde wird darüber informiert.
(7) Anonymisierte Auswertung zur Produktverbesserung. Der Anbieter wertet Prüfergebnisse zur Verbesserung seines Prüfverfahrens aus. Verwendet werden allein Anforderungs-Kennungen und die zugehörigen Bewertungsstufen; der Auswertungsdatensatz wird vor der Verwendung von den Auftragsdaten getrennt und enthält weder Praxisname noch Dokumenteninhalte noch sonstige Angaben, die einen Rückschluss auf die Praxis zulassen. Er ist damit nicht personenbezogen; die Löschfrist des Absatzes 3 gilt für ihn nicht. Begründungen und Belegstellen aus den Dokumenten des Kunden verwendet der Anbieter hierfür nicht; sie werden mit dem Auftrag gelöscht. Für Unterlagen, die dem Anbieter außerhalb eines Auftragsverhältnisses überlassen wurden, gilt dieser Absatz nicht. Personenbezogene oder praxisbezogene Daten sind von der Auswertung nicht umfasst; für sie gelten die Absätze 1 bis 6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter anonymisierte Prüfergebnisse und Bewertungen aus seinem Auftrag zur Kalibrierung und Verbesserung seines Prüfverfahrens verwendet; die hochgeladenen Dokumente selbst werden hierfür nicht verwendet. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit per E-Mail an datenschutz@kammerfest.de widersprechen; der Widerspruch hat keine Auswirkung auf den Auftrag.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Berichten und Entwürfen für eigene interne Zwecke.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit sie der internen Nutzung, der Zusammenarbeit mit Beratern oder der Vorlage bei Behörden, KZV oder Kammer dient. Eine darüber hinausgehende Weiterveräußerung oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.
(4) Für vom Kunden hochgeladene Inhalte, fehlerhaft freigegebene Unterlagen sowie Entscheidungen des Kunden auf Grundlage der Ergebnisse haftet der Anbieter nicht, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Website und der Dienste, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Ereignisse höherer Gewalt bleiben von einer etwaigen Verfügbarkeitszusage ausgenommen.
§ 13a Änderungsdienst
(1) Der Änderungsdienst ist eine Informationsleistung: Der Anbieter beobachtet die auf der Seite kammerfest.de/aenderungsdienst genannten, öffentlich zugänglichen Quellen technisch auf Änderungen und teilt dem Kunden festgestellte Änderungen per E-Mail mit — einmal monatlich, bei Änderungen der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA zusätzlich zeitnah nach Feststellung. Die Monatsmail ergeht auch dann, wenn keine Änderung festgestellt wurde.
(2) Mitgeteilt wird, dass und wann sich eine Quelle geändert hat, mit Verweis auf die Quelle. Eine Bewertung, ob und wie eine Änderung die Praxis des Kunden betrifft, ist nicht Gegenstand der Leistung; Rechtsberatung wird nicht erbracht. Die Erkennung beruht auf technischen Merkmalen der veröffentlichten Dateien; Vollständigkeit der beobachteten Quellen oder der erkannten Änderungen wird nicht geschuldet. Der Anbieter darf die Quellenliste anpassen und zeigt den jeweiligen Stand auf der genannten Seite an.
(3) Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Zahlungseingang. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine erneute Buchung verlängert die Laufzeit um zwölf Monate ab dem Ende der laufenden Laufzeit. Der Preis ergibt sich aus der Angabe auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung; § 8 gilt entsprechend.
(4) Der Kunde kann den Änderungsdienst jederzeit über den Abmeldelink in dessen E-Mails beenden. Eine Erstattung für die verbleibende Laufzeit erfolgt in diesem Fall nicht; § 6 Abs. 6 findet auf den Änderungsdienst keine Anwendung. Eine Abmeldung von anderen E-Mails des Anbieters beendet den Änderungsdienst nicht.
(5) § 2 Abs. 4 gilt für den Änderungsdienst entsprechend.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.