Woher kommen die 59 Anforderungen — und was macht Ihre Kammer?
Rainer Böhm · Mitgründer, zuvor 26 Jahre bei Mercedes-Benz · 9. August 2026
Ihr Bericht beginnt mit „59 Anforderungen überprüft“. Woher kommen die?
Die kurze Antwort: aus einem einzigen Dokument — und zwar keinem von uns.
Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gilt bundesweit für jede Vertragszahnarztpraxis. Sie beschreibt in Teil A, was jede Praxis regeln muss, ergänzt in Teil B die zahnärztlichen Besonderheiten (etwa das Praxishandbuch) und enthält als Anlage 2 einen Fragebogen mit 29 Fragen — genau den Bogen, mit dem Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) bei ihrer QM-Stichprobe abfragt, was umgesetzt ist.
Wir haben diese Richtlinie in ihre Einzelteile zerlegt: je Frage — und wo eine Frage mehrere Dinge bündelt, je Einzelaspekt — eine Einzelanforderung. Beispiel: Frage 8 verlangt Prozessbeschreibungen der wesentlichen Abläufe; das sind bei genauem Hinsehen neun verschiedene Abläufe von der Erstvorstellung bis zur Abrechnung. So werden aus einem Dokument 59 Einzelanforderungen. Die Kürzel dazu (ORG-02.1, ANW-06 …) haben wir selbst vergeben, damit jede Anforderung eine kurze Adresse hat — die Übersetzungstabelle am Ende jedes Berichts führt jedes Kürzel auf die Stelle der Richtlinie zurück.
Und was macht Ihre Landeszahnärztekammer? Deutlich mehr.
Hier lohnt ein genauer Blick, denn zwei Dinge werden oft verwechselt: Die Anforderungen kommen vom G-BA. Ihre Kammer ist die Stelle, die Praxen beim Erfüllen hilft — und zwar weit über das QM hinaus.
Das frei zugängliche Praxishandbuch der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg umfasst (Stand August 2026) 527 Dokumente:
| Was | Dokumente |
|---|---|
| QM-Muster und -Formulare zum Übernehmen | 364 |
| Gesetze und Vorschriften im Volltext | 90 |
| Musterverträge | 29 |
| QM-Kapiteltexte | 25 |
| Praxisbegehung (Checklisten, Handreichungen) | 13 |
| Sonstiges (Anleitungen, BuS) | 6 |
Das ist ein komplettes Nachschlagewerk für den Praxisalltag: Arbeitsschutz, Praxisbegehung, Medizinprodukterecht, Arbeitsverträge — Themen, die in der G-BA-QM-Richtlinie gar nicht stehen. Viele Praxen haben ihr QM-Handbuch aus genau diesem Baukasten aufgebaut (in Baden-Württemberg meist über das ZQMS) und dabei angepasst, ergänzt, individualisiert. Über die Jahre entsteht so ein stattlicher Bestand: In unserem Pilotlauf kamen über 1.000 Dateien aus einer einzigen Praxis.
Unser Rat, ganz ohne Eigennutz: Nutzen Sie dieses Angebot. Kammer und KZV sind die verbindlichen Auskunftsstellen für Ihre Praxis — daran ändert kein Bericht etwas.
So hängt alles zusammen:
Wo kammerfest ins Bild kommt
kammerfest beantwortet die eine Frage, die der Baukasten offenlässt: Wie gut deckt Ihr gewachsenes Handbuch die 59 bundesweiten Anforderungen tatsächlich ab?
Dazu legen wir die 59 Anforderungen als Raster über Ihre hochgeladenen Dokumente. Für jede Anforderung suchen wir den Beleg und schreiben ins Ergebnis, wo er steht — mit Fundstelle zum Nachschlagen. Je Anforderung heißt es dann: belegt, teilweise belegt, nicht belegt oder nicht anwendbar, und zu jedem offenen Punkt gibt es eine Aufgabe. Fällt uns beim Lesen etwas auf, das außerhalb der 59 liegt (etwa ein seit Jahren nicht fortgeführtes Prüfbuch), steht es gesondert im Kapitel „Auffälligkeiten außerhalb der Bewertung“ — als Beobachtung, nicht als Bewertung.
Und wenn etwas fehlt — liegt das selten an Ihrer Praxis. Einige Anforderungen sind erst 2024 neu in die Richtlinie gekommen, etwa das Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche oder die Prävention von Missbrauch und Gewalt. Als wir das frei zugängliche Praxishandbuch der Kammer durchgesehen haben (Stand August 2026), gab es zu genau diesen Themen noch keine Muster — wer sein Handbuch aus dem Baukasten gebaut hat, konnte sie also noch gar nicht abdecken. Genau solche Lücken findet der Bericht, und in der Stufe „QM-Check · Bericht und Entwürfe“ liefern wir den passenden Entwurf gleich mit: im Stil Ihres Handbuchs, damit Sie ihn nur prüfen, ergänzen und freigeben müssen. kammerfest gibt es in drei Stufen: QM-Check · Bericht (99 €), QM-Check · Bericht und Entwürfe (299 €) und QM-Handbuch komplett (999 €). So ergänzen sich beide Seiten — der Baukasten Ihrer Kammer für den Aufbau, unser Abgleich für den Blick darauf, was heute noch offen ist.
Genauso wichtig ist, was wir nicht tun: Wir führen kein Kammer-Audit durch, simulieren keine Begehung, prüfen nicht Ihren Arbeitsschutz und beraten nicht rechtlich. Was wir Ihnen geben, ist der sortierte Blick auf Ihr eigenes Handbuch — damit Sie wissen, wo Ihre Praxis steht, bevor ein Prüfer fragt.
Häufige Fragen
- Woher kommt der Prüfkatalog von kammerfest?
- Aus der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA — einem einzigen, bundesweit gültigen Dokument. kammerfest hat sie in 59 einzeln prüfbare Anforderungen zerlegt; die Kürzel (ORG-02.1, ANW-06 …) haben wir selbst vergeben, und die Übersetzungstabelle im Bericht führt jedes Kürzel auf die Stelle der Richtlinie zurück.
- Prüft kammerfest alles, was die Kammer bereitstellt?
- Nein. Das Praxishandbuch der Kammer deckt weit mehr ab — Arbeitsschutz, Praxisbegehung, Medizinprodukterecht, Musterverträge. kammerfest prüft davon nur den Kern des G-BA-QM: die 59 Anforderungen der Richtlinie. Kein Kammer-Audit, keine Begehung.
- Ist kammerfest ein Angebot der Zahnärztekammer?
- Nein — kammerfest ist ein unabhängiges Angebot ohne Zulassung oder Beauftragung durch eine Kammer. Kammer und KZV bleiben die verbindlichen Auskunftsstellen für Ihre Praxis; wir empfehlen ihre Angebote ausdrücklich.
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Quellen: Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA (zuletzt geändert am 18.06.2026, in Kraft seit 20.08.2026) — g-ba.de/richtlinien/87 · Praxishandbuch der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg — phb.lzk-bw.de (eigene Auszählung, Stand August 2026)
kammerfest ist ein unabhängiges Angebot und keine Leistung einer Zahnärztekammer oder KZV. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.