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Pflicht-Teamrunden, freiwillige QM-Fortbildung? Wo die Richtlinie überrascht

Rainer Böhm · Mitgründer, zuvor 26 Jahre bei Mercedes-Benz · 3. August 2026

Eine kleine Merkwürdigkeit im Regelwerk

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA ist in Personalfragen streng. Teambesprechungen, Fortbildungen mit Bezug zur eigenen Tätigkeit und Mitarbeiterbefragungen stehen unter den Methoden und Instrumenten, die nach Teil A § 4 Abs. 1 verpflichtend anzuwenden sind. Der Fragenkatalog der Stichprobe fragt Teambesprechungen, Fortbildung und die Erhebung des Fortbildungsbedarfs ab (Anlage 2, Fragen 13–15); zur Mitarbeiterbefragung enthält er keine Frage. Wir raten, im Handbuch in einer Zeile festzuhalten, auf welchem Weg Sie den Fortbildungsbedarf erheben.

Für die Teambesprechung zählt zweierlei: Der Abstand ist an einer Stelle schriftlich festgelegt, und die Protokolle liegen datiert und bestätigt vor. Eine elektronische Bestätigung mit Name und Datum genügt.

Für die Mitarbeiterbefragung nennt die Richtlinie keinen Abstand. Wir empfehlen alle zwei Jahre, mit einem Bogen ohne Namensfeld. Eine offene Runde im Team zählt nicht als Befragung. Steht die Befragung mit Jahr, zuständiger Person und Fragebogen fest und ist keine frühere überfällig, wertet der Bericht das als teilweise belegt.

Und dann kommt die eine Ausnahme: Die Fortbildung im Qualitätsmanagement selbst – also das Wissen, wie man ein QM-System aufbaut und am Leben hält – ist lediglich eine Empfehlung: „Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement wird empfohlen“ (Teil A § 2 Satz 11). Ausgerechnet die Qualifikation für das System, das alle anderen Anforderungen zusammenhält, ist der einzige Personal-Baustein ohne Pflichtcharakter. Die jährliche Unterweisung zu Arbeitsschutz oder Hygiene ersetzt weder die Fortbildung zur eigenen Tätigkeit noch die QM-Fortbildung.

PflichtEmpfehlungTeambesprechungenMitarbeiterbefragungenFortbildungsbedarf ermitteln und umsetzenTeil A § 4 Abs. 1 · Anlage 2, Fragen 13–15(ohne Mitarbeiterbefragung)Fortbildung im Qualitäts-management selbstTeil A § 2 Satz 11
Unser Rat: bewusst entscheiden und die Entscheidung kurz festhalten. Die Richtlinie verlangt das nicht.

Man kann darüber schmunzeln. Man sollte daraus nur nicht den falschen Schluss ziehen.

„Kann“ heißt nicht „egal“

Die Richtlinie verlangt bei einer Empfehlung keine Begründung. Unser Rat ist trotzdem, die Entscheidung zu treffen, statt sie zu verschieben: Wer auf QM-Fortbildung verzichtet, hält kurz fest, warum – etwa weil die QM-Verantwortliche die Kompetenz nachweislich mitbringt. „Halten wir nicht für wichtig“ trägt gegenüber dem eigenen Team nicht.

Und ganz pragmatisch spricht das Eigeninteresse ohnehin für die Fortbildung: Ein QM-System steht und fällt mit der Person, die es pflegt. Eine QM-Verantwortliche, die weiß, was sie tut, spart der Praxis jedes Jahr mehr Zeit, als die Fortbildung kostet – weil Dokumente schlank bleiben, Doppelarbeit wegfällt und die jährliche Aktualisierung zur Routine wird statt zum Kraftakt. Besuchte QM-Kurse halten Sie mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden in der Fortbildungsliste fest.

So gehen wir im kammerfest-Bericht damit um

Wir werten die QM-Fortbildung nie als Mangel – das wäre gegenüber der Richtlinie unredlich. Im Bericht ist die QM-Fortbildung immer „belegt“, mit dem Hinweis „Empfehlung, keine Pflicht“. Liegt eine Unterlage dazu vor, etwa ein Protokoll, nennen wir sie.

Häufige Fragen

Sind Teambesprechungen in der Zahnarztpraxis Pflicht?
Ja — Teambesprechungen sind nach Teil A § 4 Abs. 1 der G-BA QM-Richtlinie verpflichtend anzuwenden, ebenso Mitarbeiterbefragungen und Fortbildungen mit Bezug zur eigenen Tätigkeit. Der Fragenkatalog der Stichprobe fragt Teambesprechungen, Fortbildung und die Erhebung des Fortbildungsbedarfs ab (Anlage 2, Fragen 13–15).
Ist QM-Fortbildung für das Praxisteam Pflicht?
Nein — die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement wird lediglich empfohlen (Teil A § 2 Satz 11). Eine Begründung verlangt die Richtlinie nicht; wir raten, die Entscheidung kurz festzuhalten. Im kammerfest-Bericht ist die QM-Fortbildung immer „belegt“, mit dem Hinweis „Empfehlung, keine Pflicht“.

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Quelle: Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA (Teil A § 2 und § 4 Abs. 1; Anlage 2, Fragen 13–15) – g-ba.de/richtlinien/87

kammerfest ist ein unabhängiges Angebot und keine Leistung einer Zahnärztekammer oder KZV. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.