QM-Beauftragte in der Zahnarztpraxis: Aufgaben, Ausbildung — und was davon Pflicht ist
Rainer Böhm · Mitgründer, zuvor 26 Jahre bei Mercedes-Benz · 14. August 2026
Die Überraschung zuerst: „QM-Beauftragte“ steht nicht in der Richtlinie
Wer nach „QM-Beauftragte Zahnarztpraxis“ sucht, findet Kurse, Zertifikate und Stellenprofile — und könnte den Eindruck gewinnen, jede Praxis müsse eine ausgebildete QM-Beauftragte vorweisen. Die G-BA QM-Richtlinie kennt diese Figur nicht. Sie regelt die Zuständigkeit für das Qualitätsmanagement in zwei klaren Sätzen — und die unterscheiden sich deutlich von dem, was der Kursmarkt nahelegt.
Was wirklich Pflicht ist
In Einrichtungen mit mehreren Vertragszahnärztinnen und -ärzten muss eine zuständige Vertragszahnärztin bzw. ein zuständiger Vertragszahnarzt für das einrichtungsinterne QM benannt sein (Teil B III § 1). Das ist die einzige Benennungspflicht — und sie trifft bewusst die Behandlerebene: Die Verantwortung für das QM liegt bei denen, die die Praxis führen.
In der Einzelpraxis gibt es folgerichtig nichts zu benennen: Die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber trägt die QM-Verantwortung ohnehin. Der Bericht sieht nach, ob das in Ihren Unterlagen erkennbar ist, zum Beispiel im Organigramm.
Was empfohlen ist: die QM-Koordination im Team
Zusätzlich empfiehlt die Richtlinie, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit der Koordination des QM zu beauftragen (Teil B III § 1). Das ist die Rolle, die im Praxisalltag oft „QMB“ genannt wird — und sie ist sinnvoll besetzt, wenn eine Person die Fäden hält:
- das QM-Handbuch aktuell halten (Versionsstand, Zuständigkeiten),
- die jährliche Selbstbewertung terminieren und dokumentieren,
- Teambesprechungen protokollieren und Ergebnisse zugänglich machen,
- den Fortbildungs- und Schulungsbedarf im Blick behalten.
Wichtig für das Selbstverständnis der Rolle: Koordination ist nicht Verantwortung. Delegierbar ist die Pflege — die QM-Verantwortung bleibt bei der Praxisleitung.
So wertet der kammerfest-Bericht: Ist in Ihren Unterlagen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ausdrücklich als QM-verantwortlich benannt, gilt die Anforderung als belegt. Der Bericht empfiehlt dann, zusätzlich festzuhalten, welche Zahnärztin oder welcher Zahnarzt die Verantwortung trägt.
Ausbildung: sinnvoll, aber freiwillig
Für keine der beiden Rollen schreibt die Richtlinie eine Ausbildung, einen Kurs oder ein Zertifikat vor. Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen QM wird ausdrücklich nur empfohlen (Teil A § 2 Satz 11 — dieselbe Kann-Bestimmung, die wir hier im Detail einordnen). Die Kammern bieten entsprechende Kurse an, und wer die QM-Koordination neu übernimmt, wird davon profitieren. Nur: In der KZV-Stichprobe zählt kein Zertifikat, sondern die dokumentierte Umsetzung — ein gepflegtes Handbuch mit erkennbaren Zuständigkeiten schlägt jeden Kursnachweis.
Ein Satz genügt — am besten schriftlich
Für die Benennung schreibt die Richtlinie keine Form vor. Wir empfehlen, sie schriftlich festzuhalten — die Stichprobe fragt, wie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festgelegt sind (Anlage 2 Frage 6). Ein Eintrag im Organigramm oder in der Zuständigkeitstabelle des Handbuchs genügt — solange dort die Person steht, die heute in der Praxis arbeitet, nicht die Vorgängerin von vor drei Jahren. Tragen Sie beide Rollen getrennt ein, jeweils mit ihren Aufgaben: wer verantwortlich ist und wer das QM führt. Das Organigramm oder die Zuständigkeitstabelle trägt ein Datum und eine Freigabe; nach einem Personalwechsel geben Sie den neuen Stand frei. Genau solche veralteten Einträge gehören zu den schnellsten Anzeichen für ein veraltetes Handbuch.
Häufige Fragen
- Ist eine QM-Beauftragte oder ein QM-Beauftragter in der Zahnarztpraxis Pflicht?
- Nicht in der Form, die viele erwarten: Die G-BA QM-Richtlinie verlangt in Einrichtungen mit mehreren Vertragszahnärztinnen und -ärzten, dass eine zuständige Vertragszahnärztin bzw. ein zuständiger Vertragszahnarzt für das QM benannt ist (Teil B III § 1). Eine zertifizierte QM-Beauftragte schreibt sie nirgends vor; die Beauftragung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit der QM-Koordination wird lediglich empfohlen.
- Welche Ausbildung braucht eine QM-Beauftragte in der Zahnarztpraxis?
- Keine gesetzlich vorgeschriebene. Die Richtlinie empfiehlt Fortbildungskurse zum einrichtungsinternen QM nur (Teil A § 2 Satz 11, Kann-Bestimmung). Kurse der Kammern sind sinnvoll — nachweisen muss die Praxis aber die dokumentierte Umsetzung, kein Zertifikat.
- Welche Aufgaben übernimmt die QM-Koordination üblicherweise?
- Typisch sind: das Handbuch aktuell halten, die jährliche Selbstbewertung organisieren, Teambesprechungen protokollieren und den Fortbildungsbedarf im Blick behalten. Die Verantwortung für das QM bleibt dabei bei der Praxisleitung — sie ist nicht delegierbar. Wir empfehlen, das im Organigramm ausdrücklich festzuhalten: wer das QM führt und welche Zahnärztin oder welcher Zahnarzt verantwortlich ist.
- Muss die Benennung schriftlich erfolgen?
- Die Richtlinie schreibt für die Benennung keine Form vor. Wir empfehlen die Schriftform: Die Stichprobe fragt, wie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festgelegt sind (Anlage 2 Frage 6). Ein Eintrag im Organigramm oder in der Zuständigkeitstabelle des Handbuchs genügt.
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Quellen: Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA (Teil A § 2 Satz 11; Teil A § 4 Abs. 1; Teil B III § 1; Anlage 2 Frage 6) — g-ba.de/richtlinien/87. Fortbildungsangebote zum QM stellt Ihre Landeszahnärztekammer bereit.
kammerfest ist ein unabhängiges Angebot und keine Leistung einer Zahnärztekammer oder KZV. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.